Unter folgenden Link findet Ihr den Mitgliedsantrag zum Ausdrucken:
Mitgliedsantrag
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Beitragsordnung des Vereins Kulturzentrum Hof – Alte Filzfabrik e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder und Fördermitglieder sowie etwaige anfallende Gebühren.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitglied- und Fördermitgliedbeitrags.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Februar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
normaler Mitgliedsbeitrag 48 € im Jahr
Ermäßigter Mitgliedsbeitrag 24 € im Jahr
Fördermitgliedschaft 96 € im Jahr
der ermäßigte Mitgliedsbeitrag gilt nur für
- Schüler, Auszubildende, Jugendliche bis 18 Jahre
- Studenten
- Menschen mit Behinderung
- Empfänger von Sozialleistungen
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt und durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.01. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
- Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
- Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
§ 4 Gebühren
Der Gesamtvorstand kann für die satzungsgemäße Nutzung seiner Räumlichkeiten Gebühren erheben. Die genaue Höhe der Gebühren regelt eine entsprechende Nutzungsvereinbarung, die vom Nutzer und einem vertretungsberechtigten Vereinsvorstand zu unterzeichnen ist.
§ 5 Vereinskonto
Inhaber: Kulturzentrum Hof – Alte Filzfabrik e.V.
IBAN: DE22 7805 0000 0222 3402 00
Bank: Sparkasse Hochfranken
BIC: BYLADEM1HOF
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Vereinsaustritt
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.